Mit einem Empfang im Berliner Hotel Adlon hat die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. im Mai 2009 ihren 10. Geburtstag gefeiert. Bereits seit 1999 bietet der Verein das einzige Zertifizierungsverfahren zu einem Gütezeichen an, bei dem die Qualität und Güte der Dienstleistungen im ambulanten Pflegebereich durch Mitglieder des eigenen Berufsstands sichergestellt werden kann.
Im Rahmen der Feierstunde wurden insgesamt neun Pflegeeinrichtungen aus Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und dem Saarland ihre RAL-Verleihungsurkunden überreicht.
Durch die Verleihung des Gütezeichens wird nun Menschen, die Pflege bedürfen, signalisiert, dass sie durch die Einrichtung gut betreut werden und von den Mitarbeitern hoher Wert auf die Qualität ihrer Arbeit gelegt wird. Die Arbeit der Gütegemeinschaft ergänzt und erweitert also die im Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) vorgeschriebenen Prüfungsaufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
„Sie sind mit der Gütesicherung auf dem richtigen Weg“, bestätigte RAL-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolf D. Karl in seinem Grußwort zum zehnjährigen Bestehen der Gütegemeinschaft. Ausdrücklich hob Karl dabei die in 2008/09 durchgeführte Überarbeitung des Prüfverfahrens sowie die Umstellung der Prüfverwaltung auf eine moderne EDV-Basis hervor.
Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. hat die Akkreditierung bei den Landesverbänden der Pflegekassen als Zertifizierer bezüglich des Prüfverfahrens zur Messung und Bewertung der Pflegequalität beantragt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Kommission kündigte allerdings an, vor Herbst 2009 keine Entscheidung treffen zu können. „Diese anhaltende Verzögerung ist nur schwer nachvollziehbar“, erläutert Michael Biedermann, erster Vorsitzender der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. „Seit über einem Jahr sind weitere Institutionen zur Qualitätsüberprüfung neben dem MDK gesetzlich vorgeschrieben. Wenn es nicht bald eine Entscheidung gibt, dann werden wir unseren Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen müssen.“
Pflegeeinrichtungen, die Mitglied der Gütegemeinschaft werden, verpflichten sich spätestens sechs Monate nach dem Beitritt die Verleihung des Gütezeichens zu beantragen. Ein unabhängiges Prüfinstitut führt im Auftrag der Gütegemeinschaft die Prüfung durch. Das vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkannte Zertifizierungsverfahren prüft die Qualität von ambulanten Pflegediensten in den Bereichen Struktur- und Prozessqualität sowie Ergebnisqualität. Das Gütezeichen „Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienst“ wird jeweils für den Zeitraum von zwei Jahren vergeben, anschließend erfolgt eine Nachprüfung.
Das von Pflegewissenschaftlern entwickelte Prüfverfahren wurde dabei in diesem Jahr grundlegend überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften (SGB XI – Pflege-Versicherungsgesetz, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitsschutz und Berufsrecht) angepasst.
Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. verleiht seit 1999 das RAL-Gütezeichen 114 für ambulante Pflegedienste. Die Mitglieder verpflichten sich alle zwei Jahre erneut die Prüfung in den Bereichen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität durchführen zu lassen. Das Zertifizierungsverfahren ist durch das 1925 gegründete RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. anerkannt. Weitere Informationen im Internet unter: www.guetegemeinschaft-pflege.de
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Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V. verleiht seit 1999 das RAL-Gütezeichen 114 für ambulante Pflegedienste. Die Mitglieder verpflichten sich alle zwei Jahre erneut die Prüfung in den Bereichen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität durchführen zu lassen. Das Zertifizierungsverfahren ist durch das 1925 gegründete RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. anerkannt. Weitere Informationen im Internet unter: www.guetegemeinschaft-pflege.de
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