Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste, Berlin und Rechtsanwalt Steffen Lehmann, Berlin
Berlin, den 03. Dezember 2012 – Ein Mitgliedsunternehmen der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste in Brandenburg mit Betriebssitz in Berlin hatte durch Rechtsanwalt Steffen Lehmann Klage gegen die Bestimmung einer Schiedsperson nach § 132 a Abs. 2 SGB V vom 14.04.2010 erheben lassen. Hierüber wurde nun im Rahmen der Berufung verhandelt. Eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg erfolgte nicht, da ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen wurde. (mehr …)