Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste, Berlin und Rechtsanwalt Steffen Lehmann, Berlin
Landgericht Berlin hält Behandlungspflege durch Pflegedienste bei privater Krankenversicherung für erstattungsfähig Anrechnung des Pflegegeldes auf den Erstattungsanspruch ist nicht zulässig
Berlin, den 16. Oktober 2012 – Mit Zufriedenheit haben die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste und das mit ihr kooperierende Berliner Rechtsanwaltsbüro Steffen Lehmann ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 18. September 2012 aufgenommen. In seinem Urteil erklärt das Gericht die Behandlungspflege durch ambulante Pflegedienste bei privater Krankenversicherung für erstattungsfähig. (mehr …)