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Gleichwertiges Prüfverfahren – „Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb“

Mittwoch, Mai 30th, 2012

Presseschau: Der folgende Artikel ist in der Fachzeitschrift „CARE konkret“ vom 4. Mai 2012 über die RAL Gütegemeinschaft erschienen.

Gleichwertiges Prüfverfahren

„Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb“

Berlin. Als das Pflegeweiterentwicklungsgesetz am 1. Juli 2008 in Kraft trat, hatte der MDK seine Monopolstellung bei den Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verloren. Nach § II4 SGB XI sollten seitdem nämlich „Ergebnisse zur Prozess- und Strukturqualität aus einer Prüfung, die von der Pflegeeinrichtung oder dem Einrichtungsträger veranlasst wurde den Umfang der Regelprüfung in angemessener Weise … verringern.“ Voraussetzung für eine solche „gleichberechtigte Prüfung“ (zu den MDK-Prüfungen) muss aber laut Gesetz eine Akkreditierung unabhängiger Sachverständiger oder Prüfinstitutionen bei den Landesverbänden der Pflegekassen sein.

Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste kritisiert, dass sie auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch auf diese Akkreditierung warten muss. Der Grund dafür liege in der Verweigerung der Landesverbände der Pflegekassen, den im Juli 20II eingereichten Antrag der RAL Gütegemeinschaft auf Akkreditierung überhaupt zu bearbeiten.

„Diese anhaltende Ignoranz und Missachtung einer Gesetzesgrundlage ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel“, kritisiert Volker Hütte, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Der Beschluss der Schiedsstelle vom Februar 2011 habe ausdrücklich festgelegt, dass ambulante Pflegedienste weitere Prüfinstitutionen beauftragen dürfen, ihre Pflegequalität überprüfen zu lassen. „Diesen fairen Wettbewerb verhindern die Landesverbände der Pflegekassen mit aller Macht“, so Hütte.

Den ganzen Artikel als PDF-Datei herunterladen CARE konkret 4 Mai 2012

PM: Landesverbände der Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb

Mittwoch, April 25th, 2012

PRESSEMITTEILUNG

Landesverbände der Pflegekassen verhindern fairen Wettbewerb
RAL Gütegemeinschaft fordert nachdrücklich die Umsetzung des Schiedsspruchs zu den Anforderungen an gleichwertige Prüfverfahren zum MDK

Berlin, den 23. April 2012 – Vor knapp vier Jahren, am 28. Mai 2008, passierte das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz den Deutschen Bundestag. Ein Kernpunkt des Gesetzes war die Verbesserung der Pflegequalität, die in vielerlei Hinsicht gestärkt werden sollte, insbesondere durch verbindliche Standards, internes Qualitätsmanagement, Transparenz und externe Kontrollen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). (mehr …)

Stressjob Gesundheitsminister – und wir wissen warum!

Montag, Mai 23rd, 2011

Stressjob Gesundheitsminister – und wir wissen warum! (Eine nicht immer ernst gemeinte Einschätzung der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste) (mehr …)

PM: Nach RAL zertifizierte ambulante Pflegedienste schneiden bei MDK-Prüfungen durchschnittlich besser ab Rasche Umsetzung des Schiedsspruchs zu den Anforderungen an gleichwertige Prüfverfahren gefordert

Montag, Mai 23rd, 2011

Berlin, den 17. Mai 2011 – Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Am-bulanter Pflegedienste ist bestens gerüstet für ihre zukünftige Tätigkeit als An-bieter gleichwertiger Prüfverfahren nach § 114 Abs. 4 SGB XI. Organisatorisch und inhaltlich hat der Zertifizierer im ambulanten Pflegesektor in den letzten Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen. „Noch kennen wir nicht alle Ein-zelheiten bezüglich der Anforderungen an die Prüfinstitutionen, aber dem vorge-schriebenen Akkreditierungsverfahren bei den Landesverbänden der Pflegekas-sen sehen wir optimistisch entgegen“, betont Geschäftsführer Volker Hütte. (mehr …)