Die Entwicklung des Begriffs „Pflegequalität“ ist eng verbunden mit dem Namen Avedis Donabedian. Der 1919 in Beirut geborene Wissenschaftler, der als Allgemeinmediziner zunächst an der Universität von Jerusalem tätig war, baute nach seiner Auswanderung in die USA an der University of Michigan eine Professur für Public Health auf. Die Qualitätsforschung im Gesundheitswesen wurde zu seinem bevorzugten Arbeitsfeld und begleitete ihn sein gesamtes Forscherleben lang. Avedis Donabedian war der Erste, der den Qualitätsbegriff in die Bereiche Medizin und Pflege wissenschaftlich einführte.
Nach Donabedian ist Qualität der „Grad an Übereinstimmung zwischen den Zielen des Gesundheitswesens und der wirklich geleisteten Versorgung“. Im Jahr 1966 stellte Donabedian seinen Entwurf einer Unterteilung der gesamten Qualität in der Pflege vor.
- Strukturqualität: Die vorhandene Infrastruktur (des Betriebs) sowie personelle und fachliche Ressourcen
- Prozessqualität: Die Art und Weise der Dienstleistungserbringung Pflege
- Ergebnisqualität: Ergebnis der Dienstleistungserbringung
1925 | Gründung von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. unter dem damaligen Namen „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“ |
80er Jahre |
In Deutschland setzt eine Diskussion um Standardisierungen von Pflegemaßnahmen ein, um mehr Qualität in der Pflege zu erreichen |
ab 1990 |
Arbeitsgruppen des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) tragen Qualitätskriterien für ambulante Pflegedienste zusammen. Auf Grundlage dieser Qualitätskriterien werden Prüfinstrumente zu einer Qualitätsüberprüfung ambulanter Pflegedienste erstellt und ein Prüfverfahren (Zertifizierung) entwickelt. Die Gütezeichenvergabe wird zunächst vom DBfK in Eigenregie durchgeführt. Damit wird in der ambulanten Pflege in Deutschland zum ersten Mal das Verfahren einer freiwilligen Überprüfung etabliert, bei dem ausschließlich Pflegeprofis die Pflegequalität überprüfen. |
90er Jahre |
Die deutsche Öffentlichkeit wird verstärkt mit Pflegeskandalen konfrontiert. In Fernsehbeiträgen und Zeitungsartikeln wird das Bild einer fahrlässigen und unsachgemäßen Pfleger alter und kranker Menschen gezeigt. Gestützt sind die medialen Recherchen auf besorgniserregende Ergebnisse von Qualitätsprüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). |
1994 |
Laut DIN-Normen ISO 9004-2/8402 ist „Qualität die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse bezieht“. |
1996 |
Die ersten „Gütesiegel“ werden nach bestandener Qualitätsprüfung bundesweit an ambulante Pflegedienste verliehen. |
1999 |
Eine Kooperation mit einem der renommiertesten deutschen Zertifizierer sichert dem „Gütesiegel“ eine höhere Wertigkeit und eine größere Aufmerksamkeit über die fachliche Ebene hinaus. Durch die langfristig angelegte Zusammenarbeit mit RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. wird aus dem „Gütesiegel“ das „RAL Gütezeichen“. Die zertifizierten ambulanten Pflegedienste werden zu Mitgliedern der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste. |
2002 |
Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz wird ratifiziert. Dieses Gesetz schreibt unter anderem allen Anbietern ambulanter und stationärer Pflege eine Verpflichtung zu einrichtungsinternem Qualitätsmanagement vor. Durch das Gesetz sollen außerdem die Qualität der Pflegeleistungen gesichert und weiterentwickelt und die Verbraucherrechte gestärkt werden. |
2008 |
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wird die nächste Qualitätsstufe gezündet. Mit diesem Gesetz sollten Pflegebedürftige und deren Angehörige zukünftig über die Qualität jeder Pflegeeinrichtung informiert werden. Die Prüfungen aller Pflegeeinrichtung sollten in einer ersten Runde bis Ende 2010 abgeschlossen sein. Seit 2011 sind nun jährliche Überprüfungen obligatorisch. Der MDK verliert durch das Gesetz seine Monopolstellung bei den Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflege. Nach § 114 SGB XI sollen „Ergebnisse zur Prozess- und Strukturqualität aus einer Prüfung, die von der Pflegeeinrichtung oder dem Einrichtungsträger veranlasst wurde, … den Umfang der Regelprüfung in angemessener Weise … verringern.“ Voraussetzung für eine solche „gleichberechtigte Prüfung“ (zu den MDK-Prüfungen) ist eine Akkreditierung unabhängiger Sachverständiger oder Prüfinstitutionen bei den Landesverbänden der Pflegekassen. |
2009 |
Das Prüfverfahren der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste wird durch grundsätzliche Überarbeitung den neuesten Entwicklungen im Pflegebereich angepasst. Im gleichen Jahr feierte die RAL Gütegemeinschaft im Berliner Hotel Adlon ihr 10-jähriges Bestehen. |
2011 |
Nach einem Beschluss der Schiedsstelle nach § 113 b SGB XI werden die Anforderungen an gleichwertige Prüfverfahren festgelegt. Auf der Grundlage des später noch schriftlich fixierten Schiedsspruchs beantragt die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen die Akkreditierung als gleichberechtigte Prüfinstitution. |
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