Berlin, den 17. Mai 2011 – Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Am-bulanter Pflegedienste ist bestens gerüstet für ihre zukünftige Tätigkeit als An-bieter gleichwertiger Prüfverfahren nach § 114 Abs. 4 SGB XI. Organisatorisch und inhaltlich hat der Zertifizierer im ambulanten Pflegesektor in den letzten Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen. „Noch kennen wir nicht alle Ein-zelheiten bezüglich der Anforderungen an die Prüfinstitutionen, aber dem vorge-schriebenen Akkreditierungsverfahren bei den Landesverbänden der Pflegekas-sen sehen wir optimistisch entgegen“, betont Geschäftsführer Volker Hütte.
RAL-zertifizierte Unternehmen haben nicht nur eine hohe Akzeptanz beim Verbraucher durch die Bekanntheit des RAL Gütezeichens als Werbeträger – sie schneiden auch bei den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) besser ab. Die Durchschnittsnote aller bislang veröffentlichten Qualitätsprüfungen bei RAL-zertifizierten ambulanten Pflege-diensten liegt bei 1,7. Dem gegenüber steht ein bundesdurchschnittlicher Wert von 2,2. Bei allem Wissen um die nur begrenzte Aussagekraft der MDK-Prüfungen – auch wegen der vielen wissenschaftlichen Zweifel bezüglich der Objektivität der Notengebung – bleibt das Ergebnis wegen der (Noch)-Monopolstellung des MDK bei Qualitätsprüfungen von einer nicht zu unter-schätzenden Bedeutung. Dies gilt vor allem für die Klienten der ambulanten Pflegedienste, die sich via Internet über die Resultate und Benotungen der ein-zelnen Qualitätsprüfungen informieren.
„Bei der Analyse der Pflegenoten aller RAL-zertifizierten Pflegedienste zeigt sich erneut deutlich, dass es von Vorteil ist, dass die Pflegequalität ausschließ-lich von Pflegeprofis begutachtet wird“, bemerkt Volker Hütte. Das Prüfverfah-ren selbst wurde im Jahr 2009 an die aktuellen Entwicklungen im ambulanten Pflegebereich angepasst.
Die RAL Gütegemeinschaft fordert nun eine rasche Umsetzung des Schieds-spruchs der Schiedsstelle Qualitätssicherung, nach dem die Monopolstellung des MDK hinsichtlich der Qualitätsprüfungen aufgehoben ist. Erst nach der schrift-lichen Begründung des Schiedsspruchs können erste Akkreditierungsverfahren eingeleitet werden.
Die RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste ver-leiht seit 1999 das RAL Gütezeichen „Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflege-dienst“ an Mitgliedsunternehmen, die sich erfolgreich einer umfassenden und gründlichen Qualitätsprüfung unterzogen haben. Die Mitglieder verpflichten sich alle zwei Jahre erneut die Prüfung in den Bereichen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität abzulegen. Das Zertifizierungsverfahren ist durch das 1925 ge-gründete RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. anerkannt.
Entwickelt wurde das Gütezeichen Mitte der 90er Jahre unter der Federführung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), um qualitativ gute Pflegedienste auszuzeichnen und aus der Vielzahl der Anbieter hervorzuheben. Im Jahr 1999 begab sich das DBfK-Gütesiegel schließlich unter das Dach von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., einem der bekanntesten und renommiertesten Zertifizierer Deutschlands. Seitdem haben sich bundesweit knapp 100 ambulante Pflegestationen prüfen und zertifizieren lassen – und das auf freiwilliger Basis.
Volker Hütte
Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Qualitätsgeprüfter Ambulanter Pflegedienste e.V.
Weitere Informationen im Internet unter: www.guetegemeinschaft-pflege.de
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